der Weltenretter
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Habeck und die Causa Schwachkopf aufgedröselt.

Chronologische Zusammenfassung der Ereignisse

Gehen wir es einfach in aller Kürze chronologisch durch. Dann wird klar, was abgelaufen ist.

Das Wirtschaftsministerium und das Abgeordnetenbüro von Habeck haben von April 2023 bis Juli 2024 etwa 700 Strafanzeigen gestellt. Dazu gibt es mehrere Presseveröffentlichungen vom Juli.

Beleidigung ist aber ein sogenanntes Antragsdelikt, das nur von dem Betroffenen oder seinem Rechtsvertreter angezeigt werden kann. Laut verschiedenen Berichten hat Habeck damit die Firma So Done GmbH aus Rheine beauftragt. Diese wiederum wird vertreten durch die Vorsitzende der Jungen Liberalen, Franziska Brandmann.

Jeder kann so etwas beauftragen. Agenturen übernehmen die Rechtsvertretung, suchen nach potenziellen Rechtsverstößen im Netz und stellen standardisierte Anzeigen. Sowas könnte ich auch machen, würde sich vielleicht lohnen. (Werde mal darüber nachdenken.)

Dann wurde eine Anzeige erstattet gegen den 64-jährigen Stefan Niehoff für das Teilen des Habeck-Bildchens mit der an die Werbung der Firma Schwarzkopf angelehnten Unterschrift „Schwachkopf Professional“. Wann genau das geschah, ist nicht offen und auch irrelevant. Es ist also mehr als wahrscheinlich, dass dies automatisiert durch die Firma So Done (oder eine andere Rechtsvertretung) erfolgte.

Am 12.11. fand ein bundesweiter Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet statt. Im Zuge dieser Aktion wurde auch die Wohnung von Niehoff durchsucht. In dem Beschluss wird das Teilen des Bildchens aufgeführt. Allerdings wird der Beschluss wegen des Verdachts der Volksverhetzung ausgestellt, was dem Vorwurf der Beleidigung zumindest scheinbar widerspricht.

Am 13.11. berichtete das rechtspopulistische Blatt Nius darüber. Es veröffentlichte auch den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg, den es nur haben kann, wenn es Kontakt zu Niehoff hat. Zudem wird Niehoff wörtlich zitiert.

In seiner Berichterstattung stellt Nius darauf ab, dass Habeck Niehoff wegen der Beleidigung angezeigt habe. Der Beschluss scheint das zu bestätigen. Es wird emotionalisierend erzählt, dass Niehoffs Tochter das Down-Syndrom habe und dass die Beamten um 6 Uhr morgens geklingelt hätten.

Ab diesem Punkt springen die üblichen anderen Multiplikatoren darauf an, beispielsweise Tichys Einblick etc. Dadurch geht die ganze Geschichte viral, obwohl die eigentlichen Hintergründe unbekannt sind. Bis jetzt stellen Kommentatoren darauf ab, dass Habeck persönlich davon wusste und das sogar initiiert hat, was tatsächlich übergriffig wäre. „Grüne Diktatur“, „nichts darf man mehr sagen“… man kennt das ja.

Nun hat der Politikredakteur der Welt und Welt am Sonntag, Frederik Schindler, eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Bamberg veröffentlicht. Diese bestätigt sowohl die Anzeige durch Habeck – was aber schlicht die Angabe der juristischen Partei ist, also auch seinen Rechtsvertreter meinen kann – als auch die Hausdurchsuchung im Zuge des Aktionstages.

Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass der Anfangsverdacht der Volksverhetzung gegeben sei, da Niehoff im Frühjahr 2024 – also schon vor Monaten! – ein Bild hochgeladen hat, „auf dem ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift »Deutsche kauft nicht bei Juden« sowie u.a. dem Zusatztext »Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!« zu sehen ist.“ (Zitat Staatsanwaltschaft Bamberg)

Schaut man sich Niehoffs Profil mit dem Namen „IchbinsFeinet“ an, wird man feststellen, dass das Profil offenbar einzig zu dem Zweck unterhalten wird, gegen die Grünen zu schießen und Inhalte der AfD zu teilen. Er verteilt auch jetzt weiterhin solche Inhalte.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit – aber das ist nur eine persönliche Interpretation aus eigener Erfahrung – wurde in den Beschluss einfach das hineingeschrieben, was als erstes auf der Stempelkarte stand. Das ist standardisiertes, behördliches Arbeiten. Bei hunderten solcher Verfahren, noch dazu in Vorbereitung eines bundesweiten Aktionstages, wird da nicht mehr lange geguckt beim Ausfüllen der Formulare.

Der Chefredakteur, Direktor und Gründer von Nius, Julian Reichelt, versucht das gerade irgendwie noch zu drehen, da offensichtlich wird, dass Nius nicht weiter recherchiert hat, was eine Verdachtsberichterstattung erfüllen könnte. Diese kann strafbar sein.

Fassen wir zusammen:

So funktioniert populistische Propaganda!


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